Die Einbürgerung ist ein Verfahren, das durch das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt wird. Für das Verfahren der Einbürgerung ist die Einbürgerungsbehörde vor Ort zuständig.
Die Einbürgerungsbehörde berät über die Voraussetzungen und Formalitäten zur Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft.
Auf der nachfolgenden Homepage können sich Einbürgerungsinteressierte und potenziell Einbürgerungsberechtigte informieren: https://www.einbürgerung.de/index.php Die Homepage bietet diverse Tools, wie z. B. ein Erklär-Video, einen digitalen Quick-Check, mit dem man überprüfen kann, ob die Voraussetzungen für eine Einbürgerung grundsätzlich erfüllt sind sowie eine Broschüre mit wichtigen Informationen zur Einbürgerung sowie dem Verfahren.
Weitere Informationen zum Thema Einbürgerung finden Sie ebenfalls im Internetportal zur Einbürgerungskampagne des Landes Rheinland-Pfalz: www.einbuergerung.rlp.de.
Zudem können unter den nachfolgenden Links der interaktive Fragenkatalog, sowie der Modelltestbogen zur Vorbereitung aufgerufen werden:
Im Downloadbereich (rechte Spalte) werden regelmäßig die geplanten Termine zu Einbürgerungstests bei rheinland-pfälzischen Volkshochschulen veröffentlicht.
Bei Fragen zum Testverfahren und zu Testterminen wenden Sie sich bitte direkt an die nächste Volkshochschule aus dieser Liste.
Für weitere Informationen zu den einzelnen Anbietern klicken Sie bitte auf die Symbole in der Karte:
Mit dem bundeseinheitlichen Einbürgerungstest sollen „Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland“ nachgewiesen werden.
Diese werden ab dem 1. September 2008 als zusätzliche Einbürgerungsvoraussetzung in § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes verlangt.
Es handelt sich um einen Multiple-Choice-Test, der pro Frage vier Antwortmöglichkeiten vorgibt, von denen jeweils nur eine richtig ist. Wer auf dem Prüfungsfragebogen 17 der 33 Fragen richtig angekreuzt hat, hat den Test bestanden.
In jedem Prüfungsfragebogen sind drei landesbezogene Fragen enthalten, die von der Grundfragestellung der zehn Landesfragen im Gesamtkatalog zwar gleich, aber von Testteilnehmenden im jeweiligen Bundesland spezifisch zu beantworten sind, wie zum Beispiel die Frage nach Landeswappen oder Landeshauptstadt.
Der Test kann unabhängig davon abgelegt werden, ob zuvor ein Einbürgerungskurs besucht worden ist; er kann auch wiederholt werden. Zu allen 310 Fragen des Gesamtfragenkataloges werden kurz gefasste schriftliche Hintergrunderläuterungen veröffentlicht, die auch eine individuelle Vorbereitung ermöglichen.
Die Stadt- oder Kreisverwaltungen beraten Einbürgerungswillige, ob sie bereits die sonstigen, insbesondere die zeitlichen Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen. Sie informieren auch darüber, wo sie gegebenenfalls einen Sprachtest und wo sie den Einbürgerungstest ablegen können. Ein bestandener Einbürgerungstest gilt nicht als Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse.
Ansprechpartner*in: Sina Djemai-Müller, Tel.: 0 61 31 - 2 88 89 - 12
Informationen zur Einbürgerung in leichter Sprache
Termine für Einbürgerungstests an Volkshochschulen in Rheinland-Pfalz (Stand: 16.12.2024)
Ansprechpartnerin:
Sina Djemai-Müller,
Tel.: 06131-28889-12
Verband der Volkshochschulen von Rheinland-Pfalz e.V.
Geschäftsstelle
Hintere Bleiche 38
55116 Mainz
Tel.: 0 61 31 / 2 88 89 0
Fax: 0 61 31 / 2 88 89 30
E-Mail: geschaeftsstelle@vhs-rlp.de